Quick Shop

Bestellung wiederholen

Aus Merkliste bestellen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der KAGERER & Co. GmbH

§ 1 Geltungsbereich

1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) sind nur für Gewerbetreibende, nicht für Verbraucher (§ 13 BGB) bestimmt. Sie gelten für alle zwischen der KAGERER & Co. GmbH (im Folgenden: „Verkäufer“) und ihren Kunden (im Folgenden: „Käufer“) abgeschlossenen Verträge und werden jeweils Vertragsbestandteil. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Verkäufer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss.

2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder diesen AGB entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung; dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer den Geschäftsbedingungen des Käufers nicht ausdrücklich widerspricht.

3) Individuelle Vereinbarungen und Angaben in der Auftragsbestätigung des Verkäufers haben Vorrang vor den AGB. Handelsklauseln sind im Zweifel gemäß den von der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) herausgegebenen INCOTERMS® in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung auszulegen.

4) Soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar geändert oder ausgeschlossen werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 2 Vertragsschluss / Preise

1) Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Annahme erfolgt durch eine Auftragsbestätigung.

2) Lieferbar sind die in den jeweils gültigen Preislisten des Verkäufers aufgeführten Waren.

3) Die Preise in der Preisliste verstehen sich in EURO und gelten ab Auslieferungslager. Sie sind freibleibend und erhöhen sich jeweils um die gesetzliche Umsatzsteuer. 

4) Soweit in den Preislisten nicht anderweitig bestimmt, trägt bei Versendungskauf der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung; etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.

§ 3 Lieferfrist / Nichtverfügbarkeit

1) Feste Lieferfristen werden individuell schriftlich vereinbart bzw. vom Käufer in der Auftragsbestätigung angegeben. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. 

2) Sofern der Verkäufer verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird er den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtlich neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers ist zu erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch einen Zulieferer des Verkäufers, wenn er ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn der Verkäufer im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.

§ 4 Lieferung / Versand / Gefahrübergang / Annahmeverzug

1) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung kann gesondert abgerechnet werden.

2) Die Lieferung erfolgt ab Auslieferungslager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung ist. Wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf), so geschieht dies auf Verlangen des Käufers. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist der Verkäufer berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. 

3) Ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer bzw. an die den Transport ausführende Person geht die Sach- und Preisgefahr des Untergangs, des Verlusts, des Diebstahls und der Beschädigung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Der Käufer hat den Empfang der Ware zu bestätigen, nachdem er sich vergewissert hat, dass die angelieferte Ware mit den Angaben im Lieferschein übereinstimmt. Seine Unterschrift gilt als rechtsverbindliche Anerkennung für die Richtigkeit der Lieferung. Die Lieferscheinkopie erhält der Verkäufer zurück. Sie ist die Grundlage für die Rechnungserstellung. Wenn der Käufer Änderungen auf dem Lieferschein vornimmt, soll dies deutlich auf der Kopie vermerkt sein. 

4) Der Käufer ist verpflichtet, die von ihm bestellte Ware abzunehmen. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung des Verkäufers aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Der Annahmeverzug gilt als Übergabe im Sinne von § 4 Abs. 3) dieser AGB.

§ 5 Zahlung

1) Vorbehaltlich abweichender Angaben in der Auftragsbestätigung ist der Kaufpreis fällig und zu zahlen nach Erhalt der Ware und innerhalb von 8 Tagen ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung. Ein Skontoabzug ist nicht möglich. 

2) Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.

3) Dem Käufer stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers jedoch unberührt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an seiner Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor.

2) Der Käufer kann die Ware (bis auf Widerruf) im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb be- oder verarbeiten und diese weiterveräußern. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.

3) Die Forderungen des Käufers aus jeder Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Forderung des Verkäufers zur Sicherheit an den Verkäufer ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

4) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Der Verkäufer behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer in Zahlungsverzug ist, Zahlungseinstellung vorliegt oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist. In diesem Fall hat der Käufer dem Verkäufer alle zur Einziehung der Forderung nötigen Informationen bekannt zu geben und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen bzw. ist der Verkäufer berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu widerrufen 

5) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretene Forderung hat der Käufer den Verkäufer unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen unverzüglich zu unterrichten.

6) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren des Verkäufers entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei der Verkäufer als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

§ 7 Gewährleistung / Rügeobliegenheit / Haftung / Verjährung

1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschl. Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Handelsübliche und geringfügige Abweichungen in Qualität, Quantität, Gewicht und ähnlichen Merkmalen hat der Käufer hinzunehmen.

2) Der Käufer hat die gelieferte Ware bei deren Eingang auf Mängel im Hinblick auf ihre Beschaffenheit unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel bei leicht verderblicher Ware müssen innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware, im Übrigen innerhalb von 10 Werktagen, beanstandet werden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach der Entdeckung anzuzeigen. Werden diese Fristen nicht eingehalten, bestehen keine Gewährleistungsansprüche. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware ordnungsgemäß zu lagern und im Fall der Beanstandung nicht zu vernichten sowie auch im Übrigen gemäß den Weisungen des Verkäufers zu verfahren (z.B. Etiketten, die auf der Verpackung angebracht sind, zum Zwecke der Rückverfolgbarkeit aufzuheben). 

3) Der Käufer hat dem Verkäufer die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben und insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken bereitzustellen [der Ort der Nacherfüllung ist am Erfüllungsort gemäß § 4 Abs. 2) dieser AGB].

4) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-. Arbeits- und Materialkosten tragen bzw. erstattet der Verkäufer nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann der Verkäufer vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsaufwand entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Käufer wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.

5) Auf Schadensersatz haftet der Verkäufer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und (ii) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

4) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

5) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

6) Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt abweichend von den gesetzlichen Vorschriften ein Jahr ab Ablieferung. Die Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 8 Datenschutz

1) Gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) weist der Verkäufer darauf hin, dass für diesen Vertrag personenbezogene Daten nur in dem Umfang erhoben und in maschinenlesbarer Form gespeichert werden, der nötig ist, um dieses Vertragsverhältnis einzugehen, gegebenenfalls zu ändern und durchzuführen. 

2) Der Käufer ist berechtigt, jederzeit Auskunft über Umfang und Zweck der Datenverarbeitung und weitere Empfänger der Daten zu verlangen. Ferner hat er Anspruch auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner Daten nach Abschluss der zweckbezogenen Durchführung des Vertrags.

§ 9 Schlussbestimmungen

1) Sofern eine oder mehrere Bestimmungen in diesen AGBs oder in sonstigen Vereinbarungen unwirksam sind oder werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen wirksam. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine andere ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

2) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer bleibt jedoch in allen Fällen berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß dieser AGB oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. 

3) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

Die Angebote der KAGERER & Co. GmbH richten sich ausschließlich an Gewerbetreibende, nicht an Verbraucher (§ 13 BGB).

- Stand 01.07.2023 -

Zuletzt angesehen